AGB

allgemeine geschäftsbedingungen

Stand 01.08.2023

1. Vertragsabschluss

Das verbindliche Buchen einer Führung auf unserer Homepage stellt einen Auftrag an Winetasting stuttgart dar. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag gilt als zustande gekommen mit Versand einer Bestätigungsmail durch Winetasting stuttgart.

Sie haben die Möglichkeit die Führung per Überweisung zu bezahlen. Hierfür bitte unbedingt im Verwendungszweck das gebuchte Führungsdatum angeben. Sofern der Anmelder der Führung nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist  bitte auch den Namen des Anmelders hier eingeben.

2. Leistungen

Die vertraglichen von Winetasting stuttgart zu erfüllenden Leistungen ergeben sich aus der Tourbeschreibung. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Führungen zu Fuß erfolgen. Es obliegt dem Kunden einzuschätzen, ob dieser zu einer Führung zu Fuß in der Lage ist.

Die RollingVino Touren werden auf einem Planwagen durchgeführt. Die Platzverhältnisse auf dem Wagen sind begrenzt. 

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Gehbehinderung raten wir von der Tour ab. 

Gehhilfen und Rollatoren können aufgrund der geringen Platzverhältnisse auf dem Planwagen nicht mitgenommen werden, weiter können diese Hilfen auf den Pflastersteinwegen nicht genutzt werden.

Winetasting stuttgart ist berechtigt, Abweichungen von den angegebenen Routen und der Führungsdauer vorzunehmen, z. B. aus wetterbedingten Gründen, Schließungen von Wegen oder Krankheit des Tourguides und anderen Situationen höherer Gewalt.

3. Stornierungen durch den Kunden

Bei Stornierung einer Führung durch den Kunden entstehen Bearbeitungskosten und Verdienstausfälle.  Diese erlauben wir uns die Stornostaffel wie folgt zu berechnen:

1.      bis 7 Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden die Kosten komplett erstattet.

2.      bis 3 Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden 50% des Vertragspreises fällig. 

3.      ab 3 Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden 75% des Vertragspreises fällig 

4.      Erscheint ein Kunde ohne eine Stornierung vorzunehmen nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt, werden ebenfalls 100% des Vertragspreises fällig.

4. Stornierung durch Winetasting stuttgart

Winetasting stuttgart behält sich vor Touren abzusagen, falls weniger als die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl getätigt werden. In diesem Fall informiert Winetasting stuttgart Sie mindestens 5 Tage vor Beginn der besagten Führung per E‑mail. Sie erhalten in diesem Fall den vollen Führungspreis zurückerstattet. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Winetasting stuttgart erstattet werden.

Im Falle einer von Winetasting stuttgart zu verantwortenden Stornierung der Führung  wird der volle Vertragspreis erstattet. Dies gilt nicht im Falle von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen oder ähnlichem. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Winetasting stuttgart erstattet werden.

Im Falle einer von Winetasting stuttgart zu verantwortenden Stornierung  von Teilleistungen innerhalb der Führung, besteht Anspruch auf die Erstattung eines entsprechenden Teilbetrages. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Winetasting stuttgart erstattet werden.

Schlechtes Wetter berechtigt nicht zur kurzfristigen Stornierung der Tour, mit Ausnahme von bestehenden Unwetterwarnungen.

5. Ausschluss von Teilnehmern durch Winetasting stuttgart

Die Tour ist nicht als Saufveranstaltung oder ähnliches gedacht. Die Alkoholmengen sind dementsprechend geplant. Allgemeine Verhaltensregeln des menschlichen Zusammenlebens (nicht pöbeln, grölen oder ähnliches, insbesondere nicht bei unseren Partnerlocations) sind bei der Tour weiterhin zu beachten. Winetasting stuttgart behält sich vor Tourteilnehmer, die sich nicht dementsprechend Verhalten von der Tour auszuschließen. Insbesondere Teilnehmer die schon angetrunken zum Treffpunkt erscheinen oder unterwegs zusätzlich zu dem in der Tour inklusiven Wein weiteren Alkohol konsumieren werden von der Tour ausgeschlossen. Eine Anspruch auf Erstattung des Tourpreises besteht in diesem Fall nicht.

6. Haftungsausschluß

  1. Winetasting stuttgart haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  2. Winetasting stuttgart haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Besuch von Weingütern, Restaurantbesuche usw.).
  3. Für Schäden, die durch den Tourguide verursacht werden, haftet Winetasting stuttgart im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Winetasting stuttgart haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
  5. Winetasting stuttgart haftet nicht bei höherer Gewalt.
  6. Grundsätzlich gilt, dass jeder Teilnehmer für sich selbst und seine Sicherheit verantwortlich ist. Er muss beispielsweise geeignetes Schuhwerk wählen und die persönliche Leistungsfähigkeit in eigener Verantwortlichkeit einschätzen. Die Touren können sowohl auf öffentlichen Straßen als auch über unbefestigte private oder öffentliche Wege führen.
  7. Jeder Teilnehmer haftet für die Schäden, die von ihm verursacht werden.
  8. Für die Wein-Schatzsuche gilt: Die Gläser sind Eigentum von Winetasting stuttgart und nach der Tour zurück zu geben. Fehlende Gläser können von Winetasting stuttgart in Rechnung gestellt werden.
  9. Jeder Teilnehmer ist selbst für die Menge seines Alkoholkonsums und eventuellen Folgen verantwortlich. Winetasting stuttgart haftet nicht für Folgen des Alkoholkonsums.
  10. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, darauf zu achten, nur Lebensmittel zu sich zu nehmen, auf die er keine Allergien oder Unverträglichkeiten hat.
  11. Mit Beendigung der Tour endet jede Haftung seitens Winetasting stuttgart.

7. Bilder & Copyright

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin während der Veranstaltung Video- und Fotomaterial anfertigt, auf dem eventuell auch der Teilnehmer zu sehen sein wird. Der Teilnehmer erlaubt der Veranstalterin, das entstandene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet.

Sie gilt aber nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird.

8. Wirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.